A Der Makler erhält für den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrages (Miete oder Kauf) eine Provision zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer vom Kunden (im Zweifel der Adressat des Exposés).
Die Höhe der Provision ist im konkreten Angebot (Exposé) ausgewiesen.
Der Makler wird von einem Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Wohnraummietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn der Makler wird ausdrücklich und ausschließlich vom Wohnungssuchenden beauftragt.
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei Abschluss des Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt.
B Sollte dem Auftraggeber das Angebot (Miet- oder Kaufobjekt des anvisierten Hauptvertrages) bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt dieser Informationen und - sofern möglich - vor dem ersten Besichtigungstermin schriftlich anzuzeigen und die Quelle zu benennen. Teilt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklers.
C Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises oder der Miete des Hauptvertrages mitzuteilen.
D Sämtliche dem Auftraggeber vom Makler mitgeteilten Informationen sind vertraulich und für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Makler erteilt hierzu sein schriftliches Einverständnis. Andernfalls haftet er dem Makler gegenüber auf Schadensersatz; dies kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, im Falle des Abschlusses des Hauptvertrages durch einen Dritten der Höhe nach auch die entgangene Provision umfassen. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Provision zu zahlen.
E Der Makler haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet der Makler nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
F Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
G Bei Maklerverträgen mit Kaufleuten ist Erfüllungsort Blaubeuren und Gerichtsstand Ulm.
H Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.